Nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) ist es möglich, eine angemeldete oder eingetragene deutsche Marke in das internationale Register einzutragen (IR-Marke) und dabei Länder zu benennen, auf die die Marke erstreckt werden soll. Für eingetragene Marken kann auch nach dem MMA (IR-Marke) erstreckt werden. Der Antrag auf internationale Registrierung für die IR-Markenanmeldung ist über […]