Für große Unternehmen ist die Markteinführung eines neuen Produkts mehr als nur eine Marketingkampagne – es ist ein strategischer Schritt mit weitreichenden Folgen. Ein starker Markenname ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor. Um diesen weltweit zu sichern, ist eine internationale Markenanmeldung unverzichtbar. Ein Beispiel aus der Unternehmenspraxis zeigt, wie das funktioniert – und warum die juristische Begleitung dabei entscheidend ist.
Gerade bei international tätigen Unternehmen und Produktneuheiten ist der Markenschutz kein „Nice-to-have“, sondern geschäftskritisch. Mit einer durchdachten Schutzstrategie, professioneller Begleitung und internationaler Anmeldung ist der Weg für den erfolgreichen Markteintritt frei – weltweit und rechtssicher.
Beispiel: Ein Kosmetikkonzern launcht ein neues Hautpflegeprodukt
Die „DermaNova AG“, ein international tätiger Hersteller von medizinischer Hautpflege, entwickelt ein neues Premium-Produkt: eine Anti-Aging-Creme namens „Novacell+“. Der Vertrieb ist von Beginn an global geplant: neben Europa auch Märkte wie USA, Brasilien, Südkorea und Japan. Der Produktname soll dabei nicht nur einprägsam, sondern auch rechtlich geschützt sein – weltweit.
Der Weg zum weltweiten Markenschutz – Schritt für Schritt
- Markenstrategie mit Rechtsabteilung und Kanzlei
Die interne Rechtsabteilung beauftragt eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit dem Schutz des neuen Produktnamens. Ziel ist eine koordinierte Anmeldung über das Madrider System – mit Blick auf alle relevanten Zielmärkte. - Prüfung auf internationale Verfügbarkeit
Die Anwälte führen eine professionelle Markenrecherche in den wichtigsten Ländern durch. Dabei prüfen sie:- Ob „Novacell+“ bereits als Marke existiert
- Ob der Name in anderen Sprachen problematisch oder irreführend ist
- Ob Sonderzeichen (z. B. das „+“) zulässig sind
- Anmeldung als Unionsmarke und internationale Erweiterung
Zunächst wird die Marke „Novacell+“ beim EUIPO als Unionsmarke eingetragen. Diese bildet die Grundlage für die internationale Anmeldung bei der WIPO. Von dort aus erfolgt der Schutzantrag in weiteren Ländern: USA, Brasilien, Japan, Südkorea und Australien. - Überwachung und Verteidigung
Die Kanzlei richtet zusätzlich eine Markenüberwachung ein. So kann bei späteren Versuchen, ähnliche Markennamen anzumelden, schnell reagiert werden – zum Beispiel durch Widerspruch oder Abmahnung. - Produktstart mit rechtlicher Sicherheit
Die internationale Anmeldung ist in vollem Gang, einige Länder haben bereits bestätigt. Das Unternehmen kann nun mit globaler Marketingkampagne und sicherem Auftritt starten – ohne Sorge vor späteren Namenskonflikten.
Was das Unternehmen durch die Anmeldung erreicht:
- Markenexklusivität weltweit
- Vermeidung teurer Umbenennungen nach dem Launch
- Vertrauen bei Handelspartnern, Investoren und Kunden
- Klarer Wettbewerbsvorteil durch rechtlich geschützte Produktidentität