Wer seine Produkte oder Dienstleistungen nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland anbietet, sollte frühzeitig über den Schutz seiner Marke auf internationaler Ebene nachdenken. Denn ohne Eintragung in den jeweiligen Ländern besteht keine rechtliche Handhabe gegen Nachahmer. Der Weg zur internationalen Markenanmeldung ist mit anwaltlicher Unterstützung gut planbar – wie das folgende Beispiel zeigt.
Die internationale Markenanmeldung ist ein strategischer Schritt für alle, die über nationale Grenzen hinaus denken. Mit anwaltlicher Unterstützung wird der Prozess rechtssicher, effizient und zielgerichtet abgewickelt – egal ob Start-up oder etabliertes Unternehmen. Wer global wachsen will, muss auch global schützen. > Bestellung anfordern
Beispiel: Ein Tech-Start-up mit globalen Ambitionen
Die Firma „SmartPulse GmbH“ entwickelt smarte Sensorlösungen für den Industrieeinsatz. Der Vertrieb startet in Deutschland, doch schon bald zeigen sich auch Interessenten aus Österreich, der Schweiz, den USA und Kanada. Die Gründer merken: Wenn der Markenname im Ausland genutzt wird, braucht es dort ebenfalls Schutz – sonst sind Nachahmer Tür und Tor geöffnet.
So geht das Unternehmen vor – Schritt für Schritt
- Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Markenanwalt
Die SmartPulse GmbH kontaktiert eine Kanzlei, die Erfahrung mit internationalen Markenanmeldungen hat. In der Anfrage nennen sie:- Den Markennamen: SmartPulse
- Die Produkte (Sensorlösungen für Industrie)
- Die geplanten Zielmärkte: EU, USA, Kanada
- Beratung zur Schutzstrategie
Im Gespräch erläutert der Anwalt die möglichen Wege:- Anmeldung einer Unionsmarke (EU-Marke) über das EUIPO für Schutz in allen EU-Ländern
- Internationale Markenanmeldung nach dem Madrider System über die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum)
- Gezielte nationale Anmeldungen in Drittstaaten wie USA oder Kanada
- Markenrecherche in Zielmärkten
Der Anwalt veranlasst eine umfassende Recherche, ob der Name „SmartPulse“ in den Zielmärkten bereits existiert. In Kanada gibt es eine ähnliche Marke – der Anwalt rät zur alternativen Schreibweise für diesen Markt. - Einreichung der internationalen Anmeldung
Basierend auf der bestehenden deutschen Marke wird die internationale Anmeldung über das DPMA und die WIPO eingereicht. Der Anwalt übernimmt die technische Abwicklung, die Formulierung der Waren- und Dienstleistungsklassen und die Kommunikation mit den Behörden. - Erhalt des internationalen Schutzes
Nach einigen Monaten erhält das Unternehmen Bestätigungen aus mehreren Ländern – die Marke ist dort offiziell eingetragen. Im Konfliktfall kann das Unternehmen nun rechtlich gegen unbefugte Nutzung vorgehen.
Was Unternehmer dabei gewinnen:
- Schutz des Markennamens weltweit
- Einheitliches Branding in allen Märkten
- Schnelles Handeln bei Markenverletzungen im Ausland
- Wertsteigerung des Unternehmens durch Markenportfolio