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IR Marken | internationale-markenanmeldung.de

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Wie sieht das Verfahren einer IR-Markenanmeldung aus?

Eine internationale Markenanmeldung erfolgt in der Regel über das Madrider System der WIPO (World Intellectual Property Organization). Nachfolgend die wesentlichen Schritte, typische Zeitrahmen und Aufgaben, die Markenrechtler übernehmen können:


1. Basisanmeldung oder -eintragung

  • Beschreibung: Eine internationale Anmeldung erfordert eine nationale oder regionale Basismarke (z. B. in Deutschland beim DPMA oder der EUIPO).
  • Dauer: Registrierung der Basismarke dauert in der Regel 6–12 Monate.
  • Aufgabe Markenrechtler: Beratung bei der Wahl des Schutzumfangs, Erstellung der Anmeldung und Überwachung der Basismarke.

2. Internationale Anmeldung über WIPO

  • Beschreibung: Übermittlung der internationalen Anmeldung beim jeweiligen Amt (z. B. DPMA/EUIPO), das die Unterlagen an die WIPO weiterleitet.
  • Dauer: Prüfung und Bestätigung der Anmeldung durch das Ursprungsamt: 2–4 Wochen.
  • Aufgabe Markenrechtler: Vorbereitung der internationalen Anmeldung, Übersetzungen und Klassifizierungen gemäß Nizza-Klassifikation.

3. Prüfung durch die WIPO

  • Beschreibung: Die WIPO prüft Formalitäten (keine inhaltliche Prüfung!) und trägt die Marke ins internationale Register ein. Danach wird die Anmeldung an die nationalen Ämter der ausgewählten Länder weitergeleitet.
  • Dauer: Formalprüfung durch die WIPO: 4–6 Monate.
  • Aufgabe Markenrechtler: Überwachung des Verfahrens und Behebung formaler Beanstandungen.

4. Prüfung durch nationale Ämter

  • Beschreibung: Die Markenämter der ausgewählten Länder prüfen die Anmeldung nach nationalem Recht (inhaltlich). Es können Beanstandungen oder Widersprüche erhoben werden.
  • Dauer: Bis zu 18 Monate je nach Land (verlängerbar bei Widersprüchen).
  • Aufgabe Markenrechtler: Vertretung in Widerspruchsverfahren, Kommunikation mit nationalen Ämtern und strategische Beratung.

5. Schutzgewährung oder Ablehnung

  • Beschreibung: Die Marke wird in den jeweiligen Ländern entweder akzeptiert und geschützt oder teilweise/komplett abgelehnt.
  • Dauer: Abhängig vom Verlauf der nationalen Prüfungen, häufig innerhalb von 12–24 Monaten.
  • Aufgabe Markenrechtler: Überwachung der Schutzgewährung und Eintragungen, Einspruch gegen Ablehnungen.

6. Überwachung und Verlängerung

  • Beschreibung: Internationale Marken müssen überwacht und nach Ablauf der Schutzfrist (10 Jahre) verlängert werden.
  • Dauer: Laufend (Überwachung), Verlängerung zum Ende der Schutzfrist.
  • Aufgabe Markenrechtler: Markenüberwachung, Schutz vor Verletzungen und Fristenkontrolle.

Zusammenfassung der Leistungen durch Markenrechtler

  • Beratung zur Markenstrategie und Wahl der Schutzländer.
  • Vorbereitung der Basis- und internationalen Anmeldung.
  • Erstellung von Klassifizierungen und Beantwortung von Beanstandungen.
  • Überwachung nationaler Prüfungen und Vertretung in Streitfällen.
  • Laufende Markenüberwachung und Verlängerungsmanagement.

Die gesamte Dauer eines internationalen Markenverfahrens bis zur vollständigen Eintragung in allen Ländern kann 1–3 Jahre betragen, abhängig von den gewählten Ländern und etwaigen Widerspruchsverfahren.

Wie sieht das Verfahren einer IR-Markenanmeldung aus?

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