Eine internationale Markenanmeldung erfolgt in der Regel über das Madrider System der WIPO (World Intellectual Property Organization). Nachfolgend die wesentlichen Schritte, typische Zeitrahmen und Aufgaben, die Markenrechtler übernehmen können:
1. Basisanmeldung oder -eintragung
- Beschreibung: Eine internationale Anmeldung erfordert eine nationale oder regionale Basismarke (z. B. in Deutschland beim DPMA oder der EUIPO).
- Dauer: Registrierung der Basismarke dauert in der Regel 6–12 Monate.
- Aufgabe Markenrechtler: Beratung bei der Wahl des Schutzumfangs, Erstellung der Anmeldung und Überwachung der Basismarke.
2. Internationale Anmeldung über WIPO
- Beschreibung: Übermittlung der internationalen Anmeldung beim jeweiligen Amt (z. B. DPMA/EUIPO), das die Unterlagen an die WIPO weiterleitet.
- Dauer: Prüfung und Bestätigung der Anmeldung durch das Ursprungsamt: 2–4 Wochen.
- Aufgabe Markenrechtler: Vorbereitung der internationalen Anmeldung, Übersetzungen und Klassifizierungen gemäß Nizza-Klassifikation.
3. Prüfung durch die WIPO
- Beschreibung: Die WIPO prüft Formalitäten (keine inhaltliche Prüfung!) und trägt die Marke ins internationale Register ein. Danach wird die Anmeldung an die nationalen Ämter der ausgewählten Länder weitergeleitet.
- Dauer: Formalprüfung durch die WIPO: 4–6 Monate.
- Aufgabe Markenrechtler: Überwachung des Verfahrens und Behebung formaler Beanstandungen.
4. Prüfung durch nationale Ämter
- Beschreibung: Die Markenämter der ausgewählten Länder prüfen die Anmeldung nach nationalem Recht (inhaltlich). Es können Beanstandungen oder Widersprüche erhoben werden.
- Dauer: Bis zu 18 Monate je nach Land (verlängerbar bei Widersprüchen).
- Aufgabe Markenrechtler: Vertretung in Widerspruchsverfahren, Kommunikation mit nationalen Ämtern und strategische Beratung.
5. Schutzgewährung oder Ablehnung
- Beschreibung: Die Marke wird in den jeweiligen Ländern entweder akzeptiert und geschützt oder teilweise/komplett abgelehnt.
- Dauer: Abhängig vom Verlauf der nationalen Prüfungen, häufig innerhalb von 12–24 Monaten.
- Aufgabe Markenrechtler: Überwachung der Schutzgewährung und Eintragungen, Einspruch gegen Ablehnungen.
6. Überwachung und Verlängerung
- Beschreibung: Internationale Marken müssen überwacht und nach Ablauf der Schutzfrist (10 Jahre) verlängert werden.
- Dauer: Laufend (Überwachung), Verlängerung zum Ende der Schutzfrist.
- Aufgabe Markenrechtler: Markenüberwachung, Schutz vor Verletzungen und Fristenkontrolle.
Zusammenfassung der Leistungen durch Markenrechtler
- Beratung zur Markenstrategie und Wahl der Schutzländer.
- Vorbereitung der Basis- und internationalen Anmeldung.
- Erstellung von Klassifizierungen und Beantwortung von Beanstandungen.
- Überwachung nationaler Prüfungen und Vertretung in Streitfällen.
- Laufende Markenüberwachung und Verlängerungsmanagement.
Die gesamte Dauer eines internationalen Markenverfahrens bis zur vollständigen Eintragung in allen Ländern kann 1–3 Jahre betragen, abhängig von den gewählten Ländern und etwaigen Widerspruchsverfahren.